Händlerstatus: Anforderungen für Marktplätze
Zuletzt aktualisiert am: 29. Januar 2025
Das EU-Gesetz über digitale Dienste schreibt vor, dass Marktplätze Informationen über bestimmte Verkäufer und Produkte offenlegen müssen. Um dem Gesetz zu entsprechen, haben wir einige Einstellungen an den Marktplätzen von Epic geändert, darunter ArtStation Marketplace, Epic Games Store und Fab.
Zu den Änderungen gehören:
● Verifizierung und Anzeige von erforderlichen Informationen für bestimmte Verkäufer, die auf den Marktplätzen von Epic Produkte an Nutzer innerhalb der EU vertreiben wollen.
● Verpflichtende Bestätigung von Verkäufern, die sich als Händler ausweisen, dass sie auf den Marktplätzen von Epic nur Produkte anbieten, die dem EU-Recht entsprechen.
● Hinweis durch die Verkäufer, dass ihre Produkte Werbeinhalte enthalten.
Nachstehend findest du die FAQ, damit du weißt, was das für dich bedeutet und was du tun musst.
Ein Händler ist eine Person oder eine Firma, die einen Marktplatz für ihren Handel, ihr Geschäft, ihr Handwerk oder ihren Beruf nutzt. Wenn du mindestens eines der folgenden Dinge tust, bist du wahrscheinlich ein Händler:
● Du verkaufst sehr häufig Inhalte an Verbraucher, um damit einen Gewinn zu erzielen (dies muss nicht immer auf einem bestimmten Marktplatz erfolgen).
● Du verkaufst Inhalte über eine eingetragene Firma, bist ein Einzelunternehmer oder hast eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
● Du verkaufst über einen bestimmten Zeitraum hinweg eine große Menge an Inhalten.
Die für Händler geltenden Leitlinien der EU findest du hier.
Alle Händler müssen bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Informationen bereitstellen, darunter ihre E-Mail-Adresse, ihre Postanschrift und ihre Telefonnummer. Wenn deine Geschäftsadresse oder deine geschäftliche Telefonnummer gleichzeitig deine persönliche Adresse bzw. Telefonnummer ist, kannst du entscheiden, ob du diese Informationen öffentlich anzeigen möchtest. Wenn du deine Adresse nicht öffentlich anzeigen möchtest, veröffentlichen wir nur deine Stadt und dein Land. Bitte beachte, dass die Nichtoffenlegung von gesetzlich vorgeschriebenen Informationen rechtliche Folgen haben kann.
Wenn du dich selbst als Nicht-Händler erklärst (derzeit im Epic Games Store nicht möglich), durchläufst du nur das standardmäßige Registrierungsverfahren, bei dem du deine Kontaktinformationen für Steuer- und Zahlungszwecke angeben musst. Diese Informationen werden nicht öffentlich angezeigt. In deinem Profil wird Benutzern in der EU folgender Haftungsausschluss angezeigt: „Dieser Herausgeber ist als Nicht-Händler registriert. Verbraucherrechte, die sich aus den EU-Verbraucherschutzgesetzen ergeben, finden daher keine Anwendung.“
Bei der Einrichtung eines neuen Kontos auf unseren Marktplätzen musst du dich als Händler oder Nicht-Händler (im Epic Games Store nicht verfügbar) erklären und die erforderlichen Informationen bereitstellen. In absehbarer Zukunft können Verkäufer ein Fab- und ArtStation-Konto auch einrichten, ohne ihren Händlerstatus zu erklären. Sie können dann allerdings keine Produkte in der EU verkaufen.
Wenn du bereits ein Verkäufer bist und deinen Händlerstatus auf dem jeweiligen Marktplatz bisher nicht angegeben hast, musst du dies bis zum 1. Februar 2025 nachholen und die erforderlichen Informationen bereitstellen, wenn du möchtest, dass deine Produkte weiterhin für Käufer in der EU verfügbar sind.
Wenn du neue Inhalte auf einen Marktplatz von Epic hochlädst, musst du Produkte, die Werbeinhalte enthalten, in den Einstellungen der Produkte entsprechend kennzeichnen. Werbeinhalte können beispielsweise Produktplatzierungen, Logos, Slogans oder andere Inhalte sein, die deine eigene Marke oder die einer anderen Person unterstützen oder bewerben.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt davon ab, ob du beim Händlerverifizierungsverfahren angibst, dass du eine Einzelperson oder ein Unternehmen bist.
Wenn du angibst, dass du ein Unternehmen bist, musst du Unterlagen bereitstellen, die den Firmennamen, die Handelsregisternummer und die Geschäftsadresse enthalten. Die Art der vorzulegenden Dokumente kann je nach Land, in dem du ansässig bist, variieren, aber in der Regel handelt es sich dabei um eine behördlich ausgestellte Gewerbeerlaubnis, eine beglaubigte Gründungsbestätigung oder einen offiziellen Auszug aus einem Handelsregister.
Wenn du angibst, eine Einzelperson zu sein, musst du ein amtliches Ausweisdokument vorlegen, das deinen Namen und deine Adresse enthält. Außerdem muss deine Telefonnummer bestätigt werden.
Wichtige Punkte, die du beachten solltest:
● Alle Dokumente müssen von einer offiziellen Stelle stammen und dürfen nicht selbst erstellt sein (eine W8-Bescheinigung oder eine Rechnung reichen beispielsweise nicht aus).
● Die Angaben müssen mit den Informationen in dem von dir bereitgestellten Dokument übereinstimmen. Sämtliche Dokumente, die zur Bestätigung deiner Adresse dienen, müssen den Namen enthalten, den du im Rahmen des Verifizierungsverfahren angegeben hast.
● Alle Felder, die nicht als optional gekennzeichnet sind, sind Pflichtfelder.
● Achte bei Fotografien deiner Dokumente darauf, dass der Hintergrund neutral, das Bild gut ausgeleuchtet und der gesamte Inhalt sichtbar ist. Die Aufnahmen dürfen nicht nachträglcih bearbeitet werden, da die Dokumente sonst möglicherweise nicht akzeptiert werden.
● Deine Telefonnummer muss in Rahmen dieser Verifizierung durch eine SMS oder einen Anruf bestätigt werden.
Derzeit ist es nur möglich, eine einzige Datei hochzuladen. Wenn du ein Unternehmen bist und kein Einzeldokument hast, das alle Anforderungen erfüllt, kannst du alle Unterlagen in einer einzigen Datei zusammenfassen und einreichen.
Wenn du ein Partner des Epic Games Store bist, kannst du den Status deiner Händlerverifizierung im Entwicklerportal unter Dashboard > Unternehmen > Händlerinformationen einsehen.
Wenn du ein Fab-Verkäufer bist, rufe die Händlerdetails in den Herausgeber-Einstellungen auf.
Wenn du ein ArtStation-Verkäufer bist, kannst du deinen Status in den „Seller“-Einstellungen einsehen.
Wenn deine Geschäftsadresse oder deine geschäftliche Telefonnummer gleichzeitig deine persönliche Adresse bzw. Telefonnummer ist, kannst du entscheiden, ob du diese Informationen öffentlich anzeigen möchtest. Wenn du deine Adresse nicht öffentlich anzeigen möchtest, werden nur deine Stadt und dein Land angezeigt.
Ab Februar 2025 können Verkäufer, die sich nicht als Händler oder Nicht-Händler erklärt haben, auf den Marktplätzen von Epic keine Produkte mehr an EU-Kunden vertreiben. Wenn du dich in der EU befindest, kannst du die Produktseiten zwar weiterhin aufrufen (z. B. über einen direkten Link), jedoch keine Produkte mehr bei diesen Verkäufern erwerben. Stattdessen wird ein Hinweis angezeigt, dass das Produkt an deinem Standort nicht verfügbar ist. Für Käufer außerhalb der EU gelten diese Änderungen nicht.
Du kannst feststellen, ob ein Verkäufer ein Händler oder ein Nicht-Händler (oder keines von beiden) ist, indem du auf Fab oder ArtStation in seinem Verkäuferprofil oder auf der Produktseite nachsiehst oder indem du das Herausgeber-Verzeichnis im Epic Games Store besuchst. Die Bezeichnungen „Händler“ und „Nicht-Händler“ entstammen dem EU-Gesetz über digitale Dienste und betreffen nur Käufer innerhalb der EU.
Als Händler gelten Personen oder Unternehmen, die einen Marktplatz zu handels-, geschäfts-, handwerks- oder berufsbezogenen Zwecken nutzen. Händler müssen außerdem bestätigen, dass sie nur Produkte und Dienste anbieten, die dem EU-Recht entsprechen, und ein entsprechendes Verifizierungsverfahren durchlaufen
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Als Nicht-Händler gelten Personen, die einen Marktplatz nutzen, um eher gelegentlich Waren zu verkaufen, vielleicht als Hobby oder zur Aufbesserung des Einkommens. Diese Verkäufer sind an dieselben Vertriebsvereinbarungen für die Epic Games-Marktplätze gebunden wie alle anderen Verkäufer. Käufe bei diesen Verkäufern fallen jedoch möglicherweise nicht unter die EU-Verbraucherschutzgesetze.
Wenn ein Verkäufer sich noch nicht als Händler oder Nicht-Händler erklärt hat, wird in seinem Verkäuferprofil kein Händlerstatus angezeigt. Diese Verkäufer sind an dieselben Vertriebsvereinbarungen für die Epic Games-Marktplätze gebunden wie alle anderen Verkäufer, können ihre Produkte aber auf den Marktplätzen von Epic aufgrund der gesetzlichen Anforderungen nicht an EU-Kunden vertreiben.
Nein. Du hast weiterhin Zugriff auf alle Inhalte, die du gekauft oder kostenlos erhalten hast, unabhängig von etwaigen Änderungen des Händlerstatus der Produkthersteller.